Das deutsche internationale Steuerrecht (z.B. Außensteuergesetz) und das Doppelbesteuerungsrecht stellen eine vergleichsweise kleinen, aufgrund der möglichen finanziellen Folgen aber ein enorm wichtigen Teil der Steuerberatung in Deutschland dar. Durch die fortschreitende Globalisierung kommen auch kleine und mittlere Unternehmen genauso wie Privatpersonen immer mehr mit Regelungen des internationalen Steuerrechts in Kontakt. Damit der Kontakt nicht zum Konflikt wird, bedarf es kompetenter Beratung in diesem Randgebiet des deutschen Steuerrechts. Die Zusatzqualifikation unseres Partners Andreas Stauffer als „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ und die Erfahrung aus mehreren hundert Fällen in diesem Rechtsgebiet weist uns als Experten im Internationalen Steuerrecht aus. Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Lösung grenzüberschreitender steuerlicher Probleme.