Unser Partner Andreas Stauffer verfügt außerdem über die Qualifikation als dipl. Steuerexperte nach Schweizer Recht. Wir können daher auch alle vorbeschriebenen Beratungsleistungen direkt für die Schweiz bzw. nach Schweizer Recht anbieten. Dies umfasst recht einfache Rückforderungsverfahren für Schweizerische Verrechnungssteuer (Kapitalertragssteuer) bis hin zur Einbindung rechtlicher Gestaltungen in der Schweiz für komplexe, transparente und legale Nachfolge- und Erbschaftsgestaltungen.