Internationales Steuerrecht

Das deut­sche inter­na­tio­na­le Steu­er­recht (z.B. Außen­steu­er­ge­setz) und das Dop­pel­be­steue­rungs­recht stel­len eine ver­gleichs­wei­se klei­nen, auf­grund der mög­li­chen finan­zi­el­len Fol­gen aber ein enorm wich­ti­gen Teil der Steu­er­be­ra­tung in Deutsch­land dar. Durch die fort­schrei­ten­de Glo­ba­li­sie­rung kom­men auch klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men genau­so wie Pri­vat­per­so­nen immer mehr mit Rege­lun­gen des inter­na­tio­na­len Steu­er­rechts in Kon­takt. Damit der Kon­takt nicht zum Kon­flikt wird, bedarf es kom­pe­ten­ter Bera­tung in die­sem Rand­ge­biet des deut­schen Steu­er­rechts. Die Zusatz­qua­li­fi­ka­ti­on unse­res Part­ners Andre­as Stauf­fer als „Fach­be­ra­ter für Inter­na­tio­na­les Steu­er­recht“ und die Erfah­rung aus meh­re­ren hun­dert Fäl­len in die­sem Rechts­ge­biet weist uns als Exper­ten im Inter­na­tio­na­len Steu­er­recht aus. Ger­ne unter­stüt­zen wir auch Sie bei der Lösung grenz­über­schrei­ten­der steu­er­li­cher Probleme.