Aufgrund unserer Doppelqualifikation nach Schweizer Recht und unserer Kooperation mit der Schweizerischen Beratungsgesellschaft BDS Consulting AG in CH-Schaffhausen konnten wir über 300 steuerlichen Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz begleiten und verfügen dadurch neben der theoretischen Ausbildung über die unverzichtbare, umfangreiche praktische Erfahrung im Steuerstrafrecht. Wir bieten unseren Mandanten neben der steuerlichen Beratung im Zusammenhang mit steuerstrafrechtlichen Fragestellungen auch selbst die steuerstrafrechtliche Vertretung (vorbehaltlich § 140 StPO) oder bearbeiten derartige Fälle gerne mit von uns empfohlenen Fachanwälten oder Ihren Anwälten.